Recht auf Schutz
Kennst du den Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention? Er besagt, dass Kinder ein Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung haben. Da uns als Gemeinde in verschiedenen Gruppen und Projekten Kinder und Jugendliche anvertraut sind, ist es wichtig, dass sie in unserer Gemeinde so einen sicheren Schutzraum erleben. Unsere Prämisse ist, Kinder und Jugendliche vor verbaler, körperlicher und sexueller Gewalt zu schützen.
Deswegen arbeiten wir schon seit Jahren an einem sogenannten Schutzkonzept. Da das oftmals im Hintergrund läuft, berichten wir an dieser Stelle mal „aus dem Nähkästchen“…
Zu unserem Schutzkonzept gehört, dass wir mit Sonja Feldmann-Plum eine Vertrauensperson in der Gemeinde haben. An sie können sich betroffene Kinder, Jugendliche aber auch Mitarbeitende wenden. Den Königskindern (unser Kindergottesdienst) und den Jugendlichen im j.pack (so heißt unsere Jugendarbeit) hat sich Sonja in diesem Jahr schon vorgestellt. Die Kinder und Jugendlichen sollen wissen, dass Sonja für sie da ist, wenn sie Gemeinde oder auch einen anderen Ort nicht als Schutzraum erleben.
„Schutzraum bedeutet für mich auch, dass bei uns Raum zum Lernen ist, den eigenen Willen und eigene Gefühle klar zu erkennen und benennen zu können“, sagt Sonja, der auch bewusst ist: „Für Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in diesem Thema da zu sein ist eine große und vertrauensvolle Aufgabe.“
Mit einem sichtbaren Zeichen am Gemeindehaus, in Form einer Plakette mit dem Logo von „pro Familia“, soll demnächst sichtbar gemacht werden: hier ist ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche und „gleichzeitig wollen wir es potentiellen Tätern und Täterinnen so schwer wie nur möglich machen.“
Wir arbeiten ständig weiter an dem Schutzkonzept und freuen uns, wenn ihr dies betend begleitet. Wenn ihr Fragen habt, dann sprecht Sonja Feldmann-Plum oder Sarah Otterbach gerne an.